Taschengeld, Arbeitszeit und Vertrag für Au-pairs in Spanien

Kurz und knapp zusammengefasst: Die wichtigsten Informationen zu den Themen Taschengeld, Arbeitszeit, Urlaub und Vertrag für Au-pairs und Gastfamilien in Spanien.

Junge Frau mit Geldbörse

In Spanien gibt es kein offizielles Au-pair-Programm. Spanien hat jedoch das Europäische Abkommen über die Au-pair-Beschäftigung unterzeichnet. Menschen aus fast allen Ländern der Welt können somit als Au-pair nach Spanien gehen, wenn sie die entsprechenden Anforderungen für die Einreise erfüllen.

Achtung! Sollte die Muttersprache des Au-pairs Spanisch sein, darf es in Spanien nicht als Au-pair arbeiten!

Au-pair-Vertrag

Es gibt keinen offiziellen Au-pair-Vertrag für Spanien. Daher empfehlen wir die offizielle europäische Vorlage, die nach den eigenen Bedürfnissen angepasst werden kann.

Au-pair und Familie sollten im Voraus klären, was sie voneinander erwarten und einen Au-pair-Vertrag unterschreiben. In diesem sollten die Aufgaben, Arbeitszeiten, Taschengeld und Urlaub definiert werden. So lassen sich mögliche Enttäuschungen und Unstimmigkeiten am besten vermeiden.

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Für Au-pairs, die ein Visum benötigen, sollten den europäischen Au-pair-Vertrag in Spanisch verwenden, um Probleme bei der Botschaft zu vermeiden:

Der offizielle europäische Au-pair-Vertrag auf Spanisch

Der offizielle europäische Au-pair-Vertrag auf Englisch

Einladungsschreiben
Zusätzlich zum Vertrag benötigen Au-pairs von außerhalb der EU ein Einladungsschreiben der Gastfamilie. In Spanien stellt die Generalpolizeidirektion das Einladungsschreiben aus. Nach Erhalt muss das Schreiben zusammen mit dem Vertrag an die zukünftigen Au-pairs geschickt werden, damit diese den Visumsantrag bei der spanischen Botschaft stellen können. 

Vertragsbeendigung
Der Au-pair-Vertrag kann mit einer Kündigungsfrist von zwei Wochen gekündigt werden. Dies gibt sowohl dem Au-pair als auch der Gastfamilie die nötige Zeit, um einen Ersatz zu finden oder eine Rückreise zu buchen.

 

Arbeitsinhalte

Das Au-pair ist in erster Linie für die Betreuung der Kinder zuständig. Daneben gehören außerdem leichte Arbeiten im Haushalt zu den Aufgaben eines Au-pairs.

Auf die genauen Arbeitsinhalte der Au-pair-Tätigkeit sollten sich Familie und Au-pair gemeinsam einigen. Dies sollte auch im Au-pair-Vertrag festgehalten werden.

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Taschengeld

Au-pairs bekommen in Spanien ein Taschengeld von mindestens 70 Euro pro Woche. Kost und Logis sind frei.

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Kost und Logis

Neben dem Taschengeld erhalten Au-pairs freie Kost und Logis. Verpflegung und Unterkunft stehen ihnen natürlich auch im Krankheitsfall und während des Urlaubs zu.

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Arbeitszeit

Es gibt keine offizielle Regelung darüber, wie viele Stunden Au-pairs in Spanien arbeiten sollten. Aus unserer Erfahrung heraus können wir jedoch eine Arbeitszeit von 30 Stunden pro Woche empfehlen – Babysitting eingeschlossen.

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Freizeit und Urlaub

Ein Au-pair hat einen Tag pro Woche frei. Mindestens einmal im Monat muss dieser freie Tag auf einen Sonntag fallen.

Es gibt keine offiziellen Regelungen bezüglich des Urlaubs für ein Au-pair. Über die Anzahl der Urlaubstage sollten sich daher Gasteltern und Au-pair zusammen einigen. Unsere Empfehlung: Ein Au-pair, das 12 Monate im Land bleibt, sollte vier Wochen Urlaub erhalten. Bei kürzeren Aufenthalten können sich Au-pairs und Familien an diesem Wert entsprechend orientieren.

In Spanien gibt es keine offizielle Regelung zu gesetzlichen Feiertagen für Au-pairs. Wir empfehlen, dass Au-pairs an Feiertagen frei haben. Nur in Ausnahmefällen sollten Au-pairs an Feiertagen arbeiten. Die Gastfamilie sollte dies vorher mit dem Au-pair absprechen.

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Aufenthaltsdauer

Es gibt keine mindest oder maximale Aufenthaltsdauer in Spanien. Au-pairs, die zwischen ein bis drei Monaten in Spanien bleiben möchten, benötigen in der Regel für die Einreise kein Visum. Spanien ist also bestens geeignet für Aufenthalte als Sommer-Au-pair. Bei Aufenthalten länger als drei Monate müssen Au-pairs aus Nicht-EU-Ländern ein Visum beantragen.

 

Sprachkurs

Ein Au-pair sollte die Möglichkeit haben, an einem Spanischkurs teilzunehmen. Im Normalfall trägt es die Kosten dafür selbst. Am besten hilft die Gastfamilie dabei, in der Nähe etwas Passendes zu finden. Au-pairs, die ein Studentenvisum oder Au-pair-Visum beantragen, müssen bei einer vom Instituto Cervantes anerkannten Sprachschule angemeldet sein. Der Sprachkurs muss mindestens 20 Stunden pro Woche umfassen und sollte während des gesamten Au-pair-Aufenthalts besucht werden. Weitere Informationen hierzu gibt es bei der spanischen Botschaft oder dem spanischen Konsulat im Heimatland des Au-pairs.

Welche Sprache spricht die Gastfamilie?

Abgesehen von dem klassischen Spanisch, dem sogenannten "Castellano", werden in den verschiedenen Regionen Spaniens weitere Sprachen gesprochen. Einige Sprachen wie Baskisch, Galizisch und Katalanisch werden in manchen Orten auch zuhause gesprochen. Das Au-pair sollte also vor der Anreise in Erfahrung bringen, wo die Familie lebt und welche Sprache sie im täglichen Leben spricht.

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Au-pair-Versicherung

Um sicher und vollständig versichert zu sein, müssen Au-pairs aus allen Ländern (EU und Nicht-EU) eine umfassende private Au-pair-Versicherung für Au-pair-Aufenthalte in Spanien abschließen. Nach dem von Spanien unterzeichneten Europäischen Übereinkommen über die Au-pair-Vermittlung sollten sich Au-pairs und Gastfamilien die Zahlung der Prämien für eine private Krankenversicherung  teilen. Dies ist ein Punkt, der zwischen Au-pair und Gastfamilie bei der Vertragsgestaltung für den Au-pair-Aufenthalt vor dessen Beginn geklärt werden sollte. 

AuPairWorld empfiehlt für diesen Zweck das PROTRIP-WORLD Versicherungspaket. Es ist speziell für Au-pairs und andere junge Menschen, die sich im Ausland aufhalten, konzipiert. Diese Versicherung deckt unter anderem die vollen Kosten für stationäre und ambulante medizinische Versorgung ab (die mit der EHIC-Karte für EU-Au-pairs oft nicht vollständig abgedeckt sind) sowie den Rücktransport ins Heimatland aus medizinischen Gründen (der mit der EHIC-Karte überhaupt nicht abgedeckt ist). 

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Führerschein

Gastfamilien wünschen sich oft ein Au-pair, das einen Führerschein besitzt und über ausreichend Fahrpraxis verfügt.

Das Au-pair wird sehr wahrscheinlich das Auto seiner Gastfamilie fahren. Deshalb sollte bereits im Vorfeld geklärt werden, wie es sich mit Haftung und Versicherung verhält. Verursacht das Au-pair einen Unfall mit Schadensfolge, so muss klar sein, wer dafür aufkommt.

Wenn das Au-pair in Spanien Auto fahren möchte, sollte es sich vorher darüber informieren, ob sein Führerschein dort gültig ist. Möglicherweise muss im Heimatland noch ein internationaler Führerschein beantragt werden.

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Wir arbeiten stetig daran, unsere Informationen über die Gastländer zu ergänzen und aktuell zu halten. Dennoch können wir nicht garantieren, dass alle Informationen richtig und vollständig sind. Wenn Sie Ungenauigkeiten oder Lücken entdecken, freuen wir uns, von Ihnen zu hören.